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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1. Vertragliche Grundlage

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), bilden zusammen mit den gesetzlichenBestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten Malerarbeiten.

1.2. Werkstatt Wegmann kann die vorliegenden AGB jederzeit ändern oder ergänzen. Die neuste Fassung wird jeweils im Internet unter : www.werkstattwegmann.ch veröffentlicht. 

2. Vertragsabschluss und Nachträgliche Auftragsänderung

2.1. Offerten der Werkstatt Wegmann bleiben ab dem Ausstellungsdatum 3 Monate verbindlich. Erfolgt keine schriftliche oder mündliche Annahme des Kunden innert dieser Frist, ist Werkstatt Wegmann nicht mehr an die Offerte gebunden.

 

2.2. Ein verbindlicher Werkvertrag zwischen Werkstatt Wegmann und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte innert Frist gemäss Ziff.2.1 schriftlich oder mündlich annimmt oder durch Unterzeichnung eines schriftlichen Werkvertrages durch beide Parteien.

 

2.3. Änderungen der vereinbarten Werkleistungen durch den Kunden sind grundsätzlich möglich, eine Zustimmung Werkstatt Wegmann ist erforderlich. Allfällige Mehrkosten von nachträglichen Änderungswünschen werden dem Kunden zusätzlich zur ursprünglich vereinbarten Vergütung verrechnet.

 

3. Malerarbeiten

3.1. Werkstatt Wegmann gewährleistet die sorgfältige und fachgerechte Ausführung der Malerarbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik in der Schweiz. Dieser ergibt sich aus den relevanten technischen Normen und Empfehlungen, sowie durch absolvierte Aus- und Weiterbildungen.

3.2. Werkstatt Wegmann ist befugt, für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen, Freelancer beizuziehen.

 

3.3. Ablieferfristen gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird.

 

4. Preise

4.1. Preisangaben in Offerten gelten als unverbindliche Schätzung des Aufwandes, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich ein fester Preis angegeben wird. 

4.2. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

4.3. Zusätzliche Leistungen, welche nicht ausdrücklich in der Offerte oder im schriftlichen Werkvertrag enthalten sind, müssen vom Kunden - auch bei Vereinbarung eines Pauschalpreises - separat vergütet werden. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Mehrvergütung richtet sich nach Kosten und Aufwand von Werkstatt Wegmann.

 

5. Zahlungskonditionen

5.1. Nach Ausführung der vereinbarten Werkleistung werden diese von Werkstatt Wegmann in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist vom Kunden innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum auf das Konto der Werkstatt Wegmann zu überweisen. Bei Freelance-Aufträgen beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Rechnungsdatum.

 

5.2. Werkstatt Wegmann ist berechtigt vor Beendigung der vereinbarten Werkleistungen für bereits geleistete Arbeit Akontorechnungen zu stellen. Auch diese sind vom Kunden innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

 

5.3. Ab der zweiten Mahnung erhebt Werkstatt Wegmann Mahngebühren von CHF 40.00.

 

 

6. Prüfung der Malerarbeiten


6.1. Der Kunde prüft die Malerarbeiten umgehend nach deren Abschluss. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und Werkstatt Wegmann (nachfolgend gemeinsam als "Parteien" bezeichnet) diese Mängel fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). 

 

6.2. Der Kunde kann weitere Forderungen (Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wen Werkstatt Wegmann die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht mangelfrei ist.

 

6.3. Prüft der Kunde die Malerarbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss oder innert einer mit Werkstatt Wegmann vereinbarten Frist, so gelten die Malerarbeiten als mangelfrei genehmigt.

 

 

7. Pflichten des Kunden

 

7.1. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass Werkstatt Wegmann nach vorgängiger Absprache, Zugang zum Grundstück hat, auf dem die Werkleistung durchgeführt werden soll.

7.2. Der Kunde stellt sicher, dass vor Ort genügend Platz für die Lagerung der benötigten Materialien von Werkstatt Wegmann zur Verfügung steht. Auch, dass vor Ort Wasser und Strom (soweit für die Auftragsausführung erforderlich) zur Verfügung steht.

 

8. Unterhalt von Beschichtungen


8.1. Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. 

 

8.2. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterungs-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann Werkstatt         Wegmann für Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze keine Haftung             übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachen oder durch Fachpersonen überwachen lassen.

 

8.3. Schäden infolge unsachgemässer Behandlung des Werkes durch den Kunden stellen keine  Mängel in diesem Sinne dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Werkstatt Wegmann.

 

9. Haftung


9.1. Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des  Obligationenrechts. Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt. 

 

9.2. Die Haftung der Werkstatt Wegmann gegenüber dem Kunden ist auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Jede weitergehende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Mängelfolgeschäden, wird hiermit, soweit gesetzlich zulässig, abgelehnt. Diese Wegbedingung der Haftung gilt auch für die vertragliche und ausservertragliche Haftung der Werkstatt Wegmann im Zusammenhang mit Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen der Werkstatt Wegmann zurückzuführen  sind, sowie für die persönliche vertragliche und ausservertragliche Haftung dieser Personen. 

 

10. Verjährung


10.1 Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.

 

 

 

Januar 2023

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